Tierhalterhaftpflicht


Was ist das?

 

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt den Besitzer/Halter im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen vor Schadensersatzansprüchen, die aufgrund seiner Tierhaltung entstehen können. Gemäß § 833 des Bürgerliches Gesetzbuchs ist derTierhalter für Schäden, die sein Tier anrichtet - auch ohne eigenes Verschulden - haftbar.

 

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung ist vor allem für Halter von Hunde und Pferde relevant, da kleinere Haustiere bereits in der Privathaftpflichtversicherung mit eingeschlossen sind.

 

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung leistet in der Regel bei

 

  •     Personenschäden (z. B. Schmerzensgeld)
  •     Sachschäden (z. B. ein Hund zerstört die teuren Schuhe eines Gastes)
  •     Vermögensschäden, als Folge der Personen- oder Sachschäden

Wer braucht es?

 

Jeder Besitzer von Tieren, welche nicht über die Privathaftpflicht versichert sind.