Eine gute Zusammenarbeit basiert auf Regeln. Nur, wenn sich jeder über seine Rechte und Pflichten im Klaren ist, kann eine langfristige Kundenbeziehung funktionieren. Um Ihnen schon im Vorfeld die größtmögliche Transparenz zu geben, sehen Sie nachfolgend die "Spielregeln" nach denen wir arbeiten und an denen wir uns messen lassen.


Versicherungsmaklervertrag/

Maklervollmacht

Auftragsgegenstand/Vertragsvermittlung

Der Versicherungsmakler wird beauftragt, nur den vom Auftraggeber gewünschten und für ihn geeigneten Versicherungsschutz gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu vermitteln, welcher sich aus
gesonderter Dokumentation, bzw. Schriftwechsel ergibt.
Berücksichtigt der Versicherungsmakler mindestens 3 geeignete Angebote bei seiner Empfehlung, so ist dies hinreichend.
Betreuung von Verträgen. Der Versicherungsmakler wird beauftragt, die von ihm vermittelten Verträge im nachfolgenden Umfang zu betreuen. Andere Verträge sind nur dann Gegenstand der Betreuung, wenn dies gesondert vereinbart ist.
Im Rahmen der Betreuung erbringt der Versicherungsmakler auf Anforderung des Auftraggebers die nachfolgenden Leistungen:
- Anpassung des Versicherungsschutzes an geänderte Risiko-, Markt und Rechtsverhältnisse
- Unterstützung bei der Abwicklung von Leistungsansprüchen und Schadensfällen
- Prüfung der vom Versicherer erstellten Abrechnungen und Dokumente


Darüberhinausgehende Betreuungsleistungen sind nicht vereinbart.

 

Eine Beratung oder Betreuung der gesetzlichen Sozialversicherung ist nicht von der Maklertätigkeit umfasst.

 

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers:
Der Kunde ist zur Mitwirkung, insbesondere zur unverzüglichen und vollständigen Erteilung wahrheitsgemäßer Angaben, verpflichtet. Er ist auch während der Vertragslaufzeit verpflichtet, dem Makler unverzüglich alle Risikoänderungen mitzuteilen.


Auswahl der Versicherer:
Der Versicherungsmakler berücksichtigt bei seiner Auswahl die Versicherer, welche ihren Sitz oder eine Niederlassung in Deutschland haben, eine auf den Geschäftsbetrieb mit Versicherungsmaklern
abgestimmte Organisationsstruktur vorhalten und die übliche Maklercourtage vergüten.


Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Versicherungs-maklervertrag/bzw. der Maklervollmacht. Der Auftraggeber
bestätigt den Erhalt der Basisinformationen.

Versicherungsmakler:
VVV GmbH & Co KG
Ihr Makler
Waldstückerring 44
76756 Bellheim


Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Versicherungsmaklervertrag/bzw. zur Maklervollmacht


Laufzeit des Maklerauftrages:
Der Maklervertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Seiten aus wichtigem Grund ohne Einhaltung von Fristen gekündigt werden, ansonsten mit einer Frist von einem Monat. Der
Auftraggeber verpflichtet sich, die Beendigung des Maklervertrages bei den jeweiligen Versicherungsunternehmen anzuzeigen, damit ein neuer Vermittler bestimmt wird, diesen die künftige Betreuungs-courtage gutgeschrieben wird und die Korrespondenz gegenüber dem bisherigen Versicherungsmakler eingestellt wird.


Haftung / Verjährung:
Die Haftung des Versicherungsmaklers für Vermögensschäden ist im Falle leicht fahrlässiger Verletzung seiner vertraglichen Pflichten auf die Pflichtversicherungssumme begrenzt. Soweit im Einzelfall das
Risiko eines höheren Schadens besteht, hat der Auftraggeber die Möglichkeit, den Haftpflichtversicherungsschutz des Versicherungs-maklers auf eigene Kosten auf eine Versicherungssumme zu erhöhen, die das übernommene Risiko abdeckt. Der Versicherungsmakler gibt
hierzu eine Empfehlung ab. Für Vermögensschäden, die dem Auftraggeber infolge leicht fahrlässiger Verletzung von Nebenpflichten
entstehen, haftet der Versicherungsmakler nicht. Es gelten die gesetzlichen Verjährungsregelungen mit der Maßgabe, dass die Ansprüche spätestens nach 5 Jahren, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in welchem der Maklervertrag beendet wurde, verjähren.


Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei einer Verletzung der Pflichten aus §§ 60 oder 61 VVG.


Weisungsgebundenheit:
Der Versicherungsmakler verpflichtet sich, die Versicherer nur entsprechend der Weisungen des Auftraggebers zu informieren. Darüberhinausgehende Informationen werden an Versicherer oder
sonstige Dritte nicht weitergegeben, soweit dies gesetzlich zulässig ist.


Abtretungsverbot:
Sämtliche sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Rechte oder Ansprüche des Auftraggebers gegen den Versicherungsmakler sind nicht übertragbar, abtretbar oder belastbar.


Erklärungsfiktion:
Der Auftraggeber nimmt Änderungen dieser Geschäftsbedingungen durch sein Schweigen konkludent an, wenn ihm unter drucktechnischer Hervorhebung die Änderungen der allgemeinen
Geschäftsbedingungen durch den Versicherungsmakler in Textform angezeigt worden sind, der Auftraggeber innerhalb einer Frist von einem Monat ab Zugang der Änderungen keinen Widerspruch
gegen die Änderung eingelegt hat und er von dem Versicherungsmakler mit dem Änderungsschreiben explizit darauf hingewiesen worden ist, dass sein Schweigen als Annahme der Änderung gilt.


Rechtsnachfolge:
Der Kunde willigt bereits jetzt in eine etwaige Vertragsübernahme durch einen anderen oder weiteren Versicherungsmakler, beispielsweise durch Verkauf oder Erweiterung des Maklerhauses ein. Er erklärt sich damit einverstanden, dass in einem solchen Falle die für die Vermittlung und Betreuung von zukünftigen bzw. bestehenden Geschäften erforderlichen Informationen und Unterlagen weitergegeben werden.


Schlussbestimmungen:
Sollte eine Regelung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden oder sich eine Regelungslücke herausstellen, berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages als Ganzen. Die unwirksame
Bestimmung oder die Schließung der Lücke hat vielmehr ergänzend durch eine Regelung zu erfolgen, die dem beabsichtigten Zwecke der Regelung am nächsten kommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten ist der
Sitz des Versicherungsmaklers, soweit beide Vertragsparteien Kaufleute oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts sind.

 

Es findet deutsches Recht Anwendung.


Download
2020 Maklervollmacht VVV NEU.PDF
Adobe Acrobat Dokument 248.3 KB

Download
2020 Maklervertrag VVV NEU.PDF
Adobe Acrobat Dokument 399.8 KB